Auftrag und Vertrag
Vertragspartei für die angebotenen Dienstleistungen ist JETON EXPRESS SERVICE LIMITED. Eine Anfrage oder Websiteinformation ist noch keine Auftragsannahme. Vor Start sind Vertragspartei, Standort, Produkte, Leistungsumfang, Kapazität, Preise und Zahlungsbedingungen schriftlich zu bestätigen. Individuell vereinbarte Bedingungen und zwingendes Recht gehen diesem allgemeinen Rahmen vor.
Angebote, Gebühren und Zahlung
Angebote sollen Währung, Gültigkeit, Umsatzsteuer, Eingangsbearbeitung, Lagerung, Pick & Pack, Verpackung, Versand, Retouren und Zusatzarbeiten ausweisen. Volumengewicht, abgelegene Gebiete, Kraftstoff und saisonale Zuschläge können relevant sein. Änderungen am Warenprofil oder Auftragsumfang erfordern eine neue Bestätigung; Zahlungsfristen und Stornokosten werden vor Beauftragung vereinbart.
Warenannahme und Verantwortung
Der Kunde liefert korrekte Artikel-, Mengen-, Maß-, Gewichts-, Wert- und Zollangaben sowie erforderliche Produkt- und Sicherheitsnachweise. Gefährliche, regulierte oder temperaturabhängige Waren benötigen eine vorherige schriftliche Annahmeprüfung; Batterien sind ausdrücklich offenzulegen. Rechtswidrige oder rechtsverletzende Waren dürfen nicht beauftragt werden. Ein Wareneingang bestätigt keine Produktkonformität.
Lagerung, Inventar und Overstock
Eingangsdifferenzen, Prüfungen und Bestandsabgleiche werden dokumentiert. Eigentum bleibt unberührt, sofern keine gesonderte Übertragung vereinbart wird. Verkauf, Preisnachlass, Spende, Recycling oder Entsorgung benötigen eine dokumentierte Berechtigung und vereinbarte Kosten. Lagerung bedeutet keine Verkaufsgarantie. Bei Vertragsende sind Bestandsabzug, offene Gebühren und Abholfristen schriftlich zu regeln.
Versand, Zoll und Incoterms®
Laufzeiten sind Schätzungen, sofern keine ausdrückliche Zusage vereinbart wird. Zollprüfungen und Betriebsstörungen können die Zustellung beeinflussen. Exporteur, Importeur, Zollvertretung sowie Verantwortung für Steuern und Abgaben sind vor Versand zu bestimmen. Bei Warenkäufen ist eine gewählte Incoterms®-2020-Regel mit benanntem Ort ausdrücklich zu vereinbaren. Sie regelt bestimmte Lieferpflichten, Kosten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer; ein Lager- oder Versandauftrag allein legt keine solche Regel fest.
Haftung, Versicherung und Streitfälle
Transportversicherung ist nicht automatisch enthalten. Deckung, Ausschlüsse, Selbstbehalt und Wertnachweise sind vor Versand zu bestätigen. Haftung und Meldefristen richten sich nach dem vereinbarten Vertrag, anwendbaren Transportregeln und zwingendem Recht. Diese Website legt keine pauschale Haftungsobergrenze oder ausschließliche Gerichtszuständigkeit fest. Streitfälle zunächst mit Auftragsreferenz und Belegen an den Kontakt melden; anwendbares Recht und Streitverfahren werden im Vertrag geregelt.
Fragen oder Meldungen
[email protected] · +86 13822259854
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